Mieterinformation Zweifühlergeräte
Funktionsweise und Startverhalten eines elektronischen Heizkostenverteilers Zweifühlergerät WHE 460Z oder WHE 30Z
Die elektronischen Heizkostenverteiler WHE 460Z bzw. WHE 30Z sind elektronische Messgeräte, bei denen die Verbrauchseinheiten nach einem Zweifühlerverfahren ermittelt werden. Im Gegensatz zu Einfühlergeräten besitzen diese Heizkostenverteiler einen Temperaturfühler am Heizkörper und an der Gerätevorderseite einen Raumlufttemperaturfühler. Durch diese Fühler werden die mittlere Heizkörpertemperatur und zusätzlich die Raumtemperatur erfasst. Aus diesen beiden Werten errechnet sich die Verbrauchsanzeige.
Geräte mit raumseitigem Sensor müssen bei einer Übertemperatur Raumlufttemperatur +5K zu zählen beginnen. Die Übertemperatur wird mitten im Heizmedium bestimmt. Damit ist eine Zählung erst erforderlich, wenn das Heizmedium deutlich wärmer (mindestens 5 Grad) als die Raumluft ist. Daraus wird deutlich, dass diese Erfassungsgeräte eine noch höher auflösende Anzeige besitzen als die herkömmlichen Heizkostenverteiler. Somit erfassen Zweifühlergeräte auch kleinste abgegebene Wärmemengen.
Grundlage für die Funktionsweise von elektronischen Heizkostenverteilern ist die DIN EN 834.
Zweifühlergerät Funktionsweise:


Tipps zum Energiesparen
Die meiste Energie im Haushalt wird zum Heizen der Wohnräume verbraucht. Hier lohnt sich also ein sparsamer Umgang.
Nicht Überheizen!
Überheizte Räume sind ungesund und kosten unnötige Energie und somit Geld. Wenn Sie die Raumtemperatur durchschnittlich um 1 °C senken, können Sie bis zu 6 % Energie einsparen.
Wärmestau
Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellt e Möbel. Wenn die Luft nicht frei zirkulieren kann, erhöht sich der Energiebedarf um bis zu 40 %!
Nachts...
Wenn Sie während der Nacht die Vorhänge oder Roll-Läden schließen und zusätzlich noch die Raumtemperatur um 2 °C bis 4 °C absenken, können Sie sehr viel Energie einsparen.
Heizung in Treppenhäusern
Die in Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen anfallenden Heizkosten tragen die Mieter gemeinsam. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Ihre Wohnung. Achten Sie darauf, ein Dauerlüften zu vermeiden!

